Kontaktaufnahme

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Kindertagesstätte:
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Schulergänzende Betreuung:
Küssnacht: 041 850 67 11 | E-Mail
Immensee: 041 530 58 57 | E-Mail
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Pädagogische Leitung: 041 850 67 12 | E-Mail
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Häufig gestellte Fragen

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Muss ich den Mittagstisch meines Schulkindes auch während der Schulferien bezahlen?

Nein. Während der Schulferien können die Kindergarten- und Schulkinder bedarfsgerecht und individuell angemeldet werden. Die angemeldeten Module bilden die Grundlage für die Verrechnung.

Darf ich mein krankes Kind in die KiTa bringen?

Die Gruppenleiterin entscheidet, ob im Krankheitsfall eine Betreuung im Chinderhuus möglich ist. Im Zweifelsfall darf ein Arztzeugnis angefordert werden. Die Kinder sollten 24 Stunden fieberfrei sein, bevor sie wieder im Chinderhuus betreut werden. Bei ansteckenden Kinderkrankheiten und Fieber kann das Kind nicht im Chinderhuus betreut werden.

Betreut das Chinderhuus auch Kinder, die ausserhalb des Bezirks Küssnacht wohnen?

Ja. Das Chinderhuus steht allen Familien unabhängig von deren Wohnort offen. Von den nach Einkommen abgestuften Tarifen profitieren Eltern, die im Bezirk Küssnacht wohnen oder arbeiten.

Werden mit dem Höchsttarif die anderen Tarifstufen quersubventioniert?

Nein. Kommen die Tarifstufen 1 bis 9 (nicht kostendeckend) zur Anwendung, wird die Differenz durch Beiträge des Bezirks Küssnacht, der Kirchgemeinden, von Vereinsmitgliedern sowie durch Spenden getragen, so dass keine Quersubventionierung durch Elternbeiträge erfolgt.

Wird die Allergie meines Kindes bei der Menüzubereitung berücksichtigt?

Ja. Das Chinderhuus berücksichtigt Nussallergien sowie Gluten- und Lactoseintoleranzen. Auch religiöse (kein Schweinefleisch) oder ethische (vegetarisch) Wünsche fliessen in den Menüplan ein. Diesem Mehraufwand stellt sich unser Küchenteam zum Wohle der Kinder sehr gerne.